Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
wir möchten das grundsätzliche Verfahren der Schulleitung erläutern, sobald uns ein Krankheitsfall bekannt ist.
Zunächst einmal gilt, dass wir immer zwischen Persönlichkeitsrechten (niemand sollte gezwungen werden, vor breiter Öffentlichkeit eine Krankheit kundzutun) und Fürsorge (Jede*r möglicherweise Betroffene sollte hinreichend informiert sein) abwägen müssen. Auf dieser Basis passiert Folgendes:
1) Wir erfahren von einem Positiv-Fall (Schüler oder Kollegen), bislang haben wir diese Meldung erhalten, sobald den Betroffenen oder ihren Erziehungsberechtigten ein Positiv-Befund vorlag.
2) Wir sprechen mit den Betroffenen und stellen eine Liste aller engeren Kontakte zusammen: Bsp. Kurse und Klassen, in denen der/die Schüler*in wurde oder ob besondere Veranstaltungen, wie etwa Exkursionen stattgefunden haben. Hygienische Grundbedingungen werden ebenfalls geprüft: Wie oft wurde gelüftet, die Maske getragen, wie waren Laufwege etc.? Diese Informationen übermitteln wir an das Gesundheitsamt.
3) Wir informieren zum nächstmöglichen Zeitpunkt (sobald dort die Telefone besetzt sind) das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt nimmt nach unserer bisherigen Erfahrung eine sehr genaue Überprüfung möglicher Infektionsketten vor. Die dortigen Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen überprüfen unsere Angaben. Sie telefonieren mit Betroffenen, prüfen ihrerseits die Hygienemaßnahmen und nehmen auf dieser Basis eine Einschätzung vor, wer zur „Kontaktperson Kategorie 1“ (enge Kontaktperson mit längerem Kontakt, bsp. im Gespräch ohne Abstand und Maske und über 15 Min. andauernd) gehört und daher einen Test vornehmen lassen sollte.
4) Wir informieren alle Personen, die das Gesundheitsamt uns nennt, und fragen immer auch, ob wir weitere Personenkreise informieren sollten oder einer Quarantäneanweisung folgen müssen. Sobald eine solche Anweisung ergeht, setzen wir sie um.
Es gilt also grundsätzlich: wir informieren mögliche Kontaktpersonen so schnell wie möglich und informieren nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes auch über weitere Schritte.
Wenn also das Gerücht aufkommt, dass es in der Schülerschaft einen oder mehrere Fälle gäbe und Sie haben dennoch nichts von uns gehört, bedeutet das, dass das Gesundheitsamt nach der Recherche Sie nicht als engere Kontaktperson definiert hat und Sie daher keiner größeren Gefährdung unterliegen, als es im Alltag dieser Tage der Fall ist. Um die Persönlichkeitsrechte möglicher betroffener Schüler*innen zu wahren, vermeiden wir bsp. einen öffentlichen Aushang oder dergleichen.
Bitte beachten Sie weiterhin unbedingt die Maßnahmen im Schulgebäude (Tragen des Mundnasenschutzes, Abstand halten wo es möglich ist, Auf- und Abgänge, Besonderheiten in der Mensa etc.) und achten Sie auf den Gesundheitszustand Ihres Kindes. Insbesondere bei Erkältungssymptomen mit Fieber oder ungewöhnlichen Symptomen wie Verlust des Geschmacksinns ist es ratsam, zuhause zu bleiben und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.